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Dienstag, 20. November 2018

Amp Sandwich

Lernreflexion Urheberrecht und OER

Will man Bilder unter freier Lizenz nutzen muss man einige Dinge beim veröffentlichen berücksichtigen. 

Wichtig: Inhalte unter freier Lizenz sind NICHT Lizenzfrei.

- auf das Recht am Eigenen Bild achten, wenn Personen auf dem Bild zu sehen sind!

- Der Name des Urhebers muss ermittelt werden. evtl. im Text neben dem Bild suchen. Zusätzlich muss ein Hinweis auf die Lizenz erfolgen und zusätzlich muss auf den Lizenztext verlinkt werden. 
- Lizenzangaben dürfen nicht versteckt werden, müssen jedoch (soweit ich das verstanden habe) nicht gleich neben dem Bild sein. Ich glaube damit ist gemeint, dass die Urhebernennung z.B.: am Seitenende sein kann, oder z.B.: der Musikinterpret erst im Abspann genannt wird. 

Wichtig: Abwandlungen von Werken müssen gekennzeichnet werden!
Hilfreich: den Link zur Fundstelle angeben. 

Bilderpool.at
Coole Website für Bilder unter CC BY-NC-SA Lizenz.
Für eher wenig Ansprüche. z.B. Foto zu einem Blogbeitrag oder Website, weil vergleichsweise wenig Bilder zu finden sind. (Wer sucht der findet)


Außerdem gibt es ein neues Gesetz welches den Download von Dateien aus dem Internet betrifft. Bislang war nur die Weitergabe (Upload) von urheberrechtlich geschütztem Material verboten. Nun kam hinzu, dass auch Dateien, die offensichtlich auf illegale Weise im Internet gelandet sind nicht downgeloadet werden dürfen.
  • Wie will das aber der Otto Normalverbraucher erkennen, dass der Inhalt illegal auf die Seite gelangt ist? Es befasst sich ja nicht jeder Internetnutzer mit Gesetzen bzw. dem Urheberrecht… Ein rot leuchtender “Download”-Button, der tatsächlich funktioniert ist glaube ich für die meisten User die Bestätigung dafür, dass die Quelle auch downgeloadet werden darf. (Sonst wäre sie ja nicht im Internet zum freien download)